Das Landgericht Stuttgart hat am 1. Juli 2025 eine einstweilige Verfügung zugunsten von Sisters e. V. erlassen. Mit Schriftsatz vom 8. September 2025 hat die Gegenseite die Verfügung als endgültige Regelung anerkannt und auf Rechtsmittel sowie die Anträge nach §§ 924, 926, 927 ZPO verzichtet.
Damit ist klargestellt: Die im Verfahren streitigen Äußerungen dürfen nicht weiter verbreitet werden. Der Verband erhält so den notwendigen rechtlichen Schutz der Reputation und Handlungssicherheit für seine öffentliche Arbeit. Zudem wurde der Gegenseite auferlegt, die Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich zu tragen.
Dr. Jonas David Jacob LL.M., Partner bei Frowein, vertrat Sisters e. V. im Verfahren. Als exponierter Anwalt im Medienrecht berät er Mandantinnen und Mandanten regelmäßig in umfangreichen
Verfahren, insbesondere bei Äußerungsdelikten, und steht bundesweit wie auch darüber hinaus für eine konsequente und strategische Vertretung zur Verfügung.
Die einstweilige Verfügung dient der schnellen Sicherung von Unterlassungsansprüchen bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Durch das Anerkenntnis der Gegenseite ist die
gerichtliche Entscheidung bestandskräftig abgesichert – ein wichtiger Schritt, um Rufschäden zu begrenzen, Rechtsfrieden herzustellen und die Kostenlast konsequent auf die Verursacherin zu
verlagern.