Verfassungs- und Verwaltungsrecht: Verfahren zur rechtlichen Einordnung des Geschlechtsbegriffs

 

Im Frühjahr 2025 habe ich im Namen der Initiative Geschlecht zählt zwei Verfahren angestrengt: eines gegen das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR), eines gegen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In beiden Fällen stehen nicht weltanschauliche Fragen oder politische Überzeugungen im Vordergrund, sondern verfassungsrechtliche Grundsätze – insbesondere die staatliche Neutralitätspflicht, das Recht auf Informationszugang und die rechtlichen Grenzen staatlich geförderter Meinungsbildung.

 

Die Resonanz zeigte schnell: Juristische Differenzierungen finden in einer zunehmend polarisierten Debatte um Themen wie Geschlecht, Sexualität oder Gleichstellung kaum noch Gehör.

 

Es lässt sich beobachten, dass der demokratische Diskurs vielfach ins Stocken gerät, sobald juristisch abweichende Positionen öffentlich werden. Wer zum Beispiel auf die staatliche Pflicht zur Zurückhaltung bei normativen Fragen der Geschlechtsidentität hinweist, erfährt nicht selten reflexhafte Etikettierungen wie „reaktionär“, „transfeindlich“ oder „antiliberal“. Dabei dienen die Verfahren ausdrücklich nicht der Abwertung von Personen oder gesellschaftlichen Rückschritten. Es geht vielmehr darum, dass staatlich geförderte Stellen keine politischen Einseitigkeiten vertreten, ohne alternative Sichtweisen zuzulassen oder sachliche Einwände ernsthaft zu prüfen. Ziel ist die Wiederherstellung juristischer Distanz in einem Diskursfeld, das stark von aktivistischen Impulsen geprägt ist.

 

Der Kern der Problematik besteht darin, dass öffentlich und medial zunehmend moralisch-personalisiert diskutiert wird, anstatt die eigentlichen rechtlichen Fragen in den Mittelpunkt zu rücken – beispielsweise, ob das DIMR aufgrund seiner Finanzierung und seines gesetzlichen Auftrags zur Neutralität verpflichtet ist. Wer solche Fragen in einem gerichtlichen Verfahren klärt, sieht sich oftmals dem Vorwurf ausgesetzt, gegen Vielfalt oder Gleichstellung zu opponieren.

 

Solche Zuschreibungen erschweren nicht nur die anwaltliche Arbeit, sie gefährden auch das Fundament des Rechtsstaats als Forum rationalen, strukturierten Interessenausgleichs. Der Rechtsstaat lebt von der Trennung: zwischen Person und Argument, zwischen gesellschaftlicher Bewertung und rechtlicher Prüfung.

 

Meine anwaltliche Rolle versteht sich deshalb nicht als politische Positionierung, sondern als sachliche Prüfung und methodische Strukturierung rechtlicher Konflikte – mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die von allen Seiten getragen werden können. Voraussetzung bleibt aber, dass abweichende Standpunkte artikuliert werden dürfen, ohne stigmatisiert zu werden.

Das Recht sollte immer einen Raum offener, respektvoller Auseinandersetzung schaffen – insbesondere dort, wo gesellschaftlicher Wandel stattfindet. Dieser Raum darf nicht durch moralische Vorverurteilung oder politische Zweckmäßigkeit ersetzt werden. Was gegenwärtig als „progressiv“ gilt, kann schon morgen einer kritischen Überprüfung bedürfen. Nur ein Recht, das sich Unabhängigkeit und Integrität bewahrt, verdient das Vertrauen der Öffentlichkeit.

Ein wichtiger Erfolg im Sinne von Transparenz und Rechtsstaatlichkeit:

 

Im Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland (BMFSFJ) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist es gelungen, wichtige Informationen – insbesondere die thematischen Schwerpunkte staatlicher Förderung – herauszuverlangen. Die Gegenseite hatte dies bis zuletzt vehement verweigert und war erst durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen verpflichtet, die wesentlichen Inhalte preiszugeben. Dieses Urteil stellt einen wichtigen Präzedenzfall zugunsten des Informationszugangs, der demokratischen Kontrolle und der Durchsetzung des IFG-Anspruchs gegen den Widerstand der Verwaltung dar.

 

Die von mir geführten Verfahren für die Initiative Geschlecht zählt mögen kontrovers erscheinen – sie sind jedoch ein Prüfstein dafür, ob unser Rechtsstaat auch in stark aufgeladenen gesellschaftlichen Debatten die Fähigkeit bewahrt, sachlich und verfahrensgerecht zu entscheiden anstatt politischer Opportunität oder Moral zu folgen.

 

Mein anwaltliches Anliegen bleibt: Verständigung durch Recht, nicht Rechthaben durch Lautstärke.