Erfolgreiche einstweilige Verfügung im Medienrecht

Erfolgreiche einstweilige Verfügung im Medienrecht

Unzulässige Presseberichterstattung über Gesundheitszustand eines Feuerwehrchefs – Persönlichkeitsrecht erfolgreich verteidigt

Im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Landgericht Hagen (Az. 3 O 123/25) eine einstweilige Verfügung gegen die FUNKE Medien NRW GmbH erlassen. Die Entscheidung wurde auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Jonas Jacob, spezialisiert auf Persönlichkeitsrecht und Medienrecht in Wuppertal, ohne mündliche Verhandlung erlassen.

Anlass war ein Artikel auf wp.de, der den Gesundheitszustand des Schwelmer Feuerwehrchefs thematisierte und den Eindruck erweckte, dieser sei persönlich verantwortlich für die angespannte Situation in der Feuerwehrleitung. Dabei wurde unter anderem spekuliert, der Betroffene solle in den Ruhestand versetzt werden und werde trotz längerer Abwesenheit weiterhin bezahlt.

Das Gericht stellte klar: Derartige Mutmaßungen über Gesundheitsdaten sowie indirekte Schuldzuweisungen in der Presse verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in unzulässiger Weise. Es untersagte die Aussagen – auch in sinngleicher Form – und drohte empfindliche Ordnungsmittel an.

Dr. Jonas Jacob äußerte sich dazu:
„Wenn Berichterstattung über Amtsträger die Grenze zur Spekulation über die private Lebenssphäre überschreitet, insbesondere im Bereich der Gesundheit, müssen juristische Mittel konsequent genutzt werden. Der Ruf eines Beamten oder leitenden Angestellten darf nicht durch unausgewogene oder unbewiesene Presseberichte beschädigt werden.“

 

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Presseverlag kann Widerspruch einlegen.